Sieben Gründe für eine Mitgliedschaft

 

Als Mitglied...

  1. werden deine Interessen von einer durch- setzungsstarken Solidargemeinschaft mit über 135.000* Mitgliedern wirksam vertreten.
  2. kannst du selbst im Kreis interessierter Kolleginnen und Kollegen deinen Teil an einer zukunftsfähigen Gestaltung des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg im Allgemeinen und des Gerichtsvollzieher-dienstes im Besonderen beitragen.
  3. wirst du in allen berufsspezifischen Fragen und über jede Entwicklung im öffentlichen Dienst des Landes bestens informiert.
  4. ist deine Unterstützung in beamtenrechtlichen Fragen sicher.
  5. genießt du Rechtsschutz in beruflichen Rechtsstreitigkeiten.
  6. stehen dir viele Vorteilsangebote starker Partner offen (z.B. Rabatte in über 350 Markenshops).
  7. kannst du auf ein breitgefächertes Schulungs-angebot zurückgreifen.

 

*im BBW Beamtenbund Tarifunion

 

Jetzt Mitglied werden!

 

 

Jede Beamtin oder jeder Beamter des Gerichtsvollzieherdienstes des Landes Baden-Württemberg, wer zum Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des Gerichtsvollzieherdienstes zugelassen ist, wer die Prüfung für die Laufbahn des Gerichtsvollzieherdienstes bestanden hat oder wer die Befähigung zum Gerichtsvollzieherdienst entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen hat und die Tätigkeit ausübt, kann Mitglied werden.

 

 

Sonstige Personen können, nach Zustimmung durch den Gesamtvorstand, ebenfalls Mitglied werden.

 

 

Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag und anschließender Bestätigung durch den Landesverbandsvorstand erworben.

 

 

 

Den Aufnahmeantrag gibt es hier