Jetzt Mitglied werden!

 

Jede Beamtin oder jeder Beamter des Gerichtsvollzieherdienstes des Landes Baden-Württemberg,  wer zum Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des Gerichtsvollzieherdienstes zugelassen ist, wer die Prüfung für die Laufbahn des Gerichtsvollzieherdienstes bestanden hat oder wer die Befähigung zum Gerichtsvollzieherdienst entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen hat und die Tätigkeit ausübt, kann Mitglied werden.

 

Sonstige Personen können, nach Zustimmung durch den Gesamtvorstand,  ebenfalls Mitglied werden.

 

Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag und anschließender Bestätigung durch den Landesverbandsvorstand erworben.

 

Den Aufnahmeantrag finden Sie hier